"L e b e n s u n w e r t"Dokumentarfilm - Gespräch - Musik
Als "erbkrank" stigmatisiert und nur knapp der NS-Euthanasie entgangenEine Veranstaltung der Lagergemeinschaft Auschwitz - Freundeskreis der Auschwitzer, des Fachbereichs Kultur der Stadt Bad Vilbel und des Geschichtsvereins Bad Vilbel
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Dokumentarfilm (45 Minuten)
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Gespräch mit Paul Brune (Foto) und Regisseur Robert Krieg
- Musik: Georg Crostewitz (Gitarre) und Daniel Guggenheim (Saxophon) spielen Swing und Jazz ("entartete Musik")
Vor 68 Jahren, am 27. Januar 1945, wurde das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau von der Roten Armee befreit. Seit 1996 wird mit einem gesetzlich verankerten Gedenktag allen Opfergruppen des Nationalsozialismus Ehre bezeugt. Im Mittelpunkt der Gedenkveranstaltung in Bad Vilbel stehen in diesem Jahr die Menschen, denen wegen ihrer psychischen Erkrankung bzw. wegen einer als "erbkrank" zugewiesenen Stigmatisierung das Recht auf Leben abgesprochen wurde.
Paul Brune überlebte, obwohl er 1943 als Achtjähriger in die Provinzialheilanstalt Dortmund-Aplerbeck, eine der Tötungsstationen der "Kindereuthanasie", eingewiesen wurde. Seine vom Ehemann misshandelte Mutter hatte versucht sich zu töten und war in die Psychiatrie eingeliefert worden. Sohn Paul wurde "ererbte Geisteskrankheit" unterstellt.
Der Film "Lebensunwert" zeichnet am Schicksal von Paul Brune die Geschichte der Psychiatrie im Dritten Reich nach. Humanistische Werte wurden durch rassenideologische Vorstellungen völlig verdrängt. Die menschenverachtende Behandlung der Patienten in der Anstaltspsychiatrie geriet geradezu zu einem Dogma. Was 1934 mit massenhaften Zwangssterilisationen begann, endete ab dem Jahr 1939 für mehrere hunderttausend Menschen mit der Ermordung im Sinne der "Rassenhygiene" und der "Vernichtung unwerten Lebens", der so genannten "Euthanasie". Nach Ende des NS-Regimes wurde Paul Brune weiterhin aufgrund seiner "Krankengeschichte" in der Psychiatrie festgehalten. An den strukturellen Verhältnissen wurde wenig geändert, Misshandlungen der Patienten blieben an der Tagesordnung. Erst 1957 wurde die Entmündigung von Paul Brune gerichtlich aufgehoben. Er studierte, legte das Staatsexamen ab und wollte Lehrer werden. Doch weiterhin verfolgte ihn das Stigma, "ein Irrer" zu sein. Gutachter, die ihre im Dritten Reich begonnenen Karrieren in der Bundesrepublik fortsetzen konnten, verweigerten ihm von Amts wegen die Ausübung des gewünschten Berufes. Erst 2003, nach fünf Petitionen, wird Paul Brune als Verfolgter des Nationalsozialismus anerkannt.
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Preise: Eintritt: frei