AGB und Hausordnung
der Burgfestspiele Bad Vilbel
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Hausordnung
der Stadt Bad Vilbel für Besucher*innen der Burgfestspiele
(Freilichtbühne und Theaterkeller Wasserburg/sonstige Spielorte)
1.) Geltungsbereich
1.1 Diese AGB sowie die Hausordnung gelten für das Rechtsverhältnis zwischen der Stadt Vilbel als Veranstalter der Burgfestspiele und den Besucher*innen dieser Veranstaltung.
1.2 Die AGB und die Hausordnung werden zwischen der Stadt Bad Vilbel und dem/der jeweiligen Besucher*in mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für eine Veranstaltung der Burgfestspiele vereinbart.
2.) Eintrittskarten, Kauf/Vorverkauf
2.1 Der Erwerb von Eintrittskarten ist möglich im Kartenbüro/Abendkasse der Burgfestspiele vor Ort sowie per Telefon, per E-Mail und auf dem Postweg; ebenso ist der Erwerb möglich bei überörtlichen Kartenverkaufsanbietenr, mit denen der Veranstalter zusammenarbeitet, zu deren Verkaufsabläufen und Verkaufsbedingungen. Denn der/die Besucher*in begründet mit dem Erwerb einer Eintrittskarte mit diesen ein eigenes Vertrags- und Rechtsverhältnis.
2.2 Eintrittskarten für die im Programm der Burgfestspiele veröffentlichten und angekündigten Veranstaltungen sind in der Regel im Vorverkauf erhältlich. Der Beginn des Vorverkaufs und die Öffnungszeiten der Vorverkaufskassen sowie der Beginn des Telefon-/Internet-Verkaufs sind u.a. der Internet-Publikation der Stadt Bad Vilbel (www.kultur-bad-vilbel.de) zu entnehmen.
2.3 Die Abend-/Vorstellungskasse öffnet grundsätzlich mindestens 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn, auch bei Vormittags- und Nachmittagsvorstellungen.
2.4 Der/die Kartenkäufer*in erwirbt nicht das Recht zum Weiterverkauf der Eintrittskarte, insbesondere nicht zu einem höheren Preis. Die Eintrittskarte berechtigt den/die Inhaber*in zum Besuch der (auf der Eintrittskarte) bezeichneten Veranstaltung.
2.5 Reklamationen bezüglich oder im Zusammenhang mit gekauften oder zugesandten Eintrittskarten sind grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Eintrittskarte bei/gegenüber der Verkaufsstelle/Vorverkaufsstelle geltend zu machen, bei der die Eintrittskarte erworben wurde bzw. beim Kartenbüro Stadt Bad Vilbel, Klaus-Havenstein-Weg 1, in 61118 Bad Vilbel (E-Mail: tickets@bad-vilbel.de, Telefonnummer: 06101 559455). Nach Ablauf dieser Frist sind Reklamationen, Einwände in Zusammenhang mit dem Kauf der Eintrittskarte ausgeschlossen. Sofern die Karte bei eigenständigen überörtlichen Kartenverkaufsanbietern erworben wurde, gelten für Reklamationen deren Verkaufsbedingungen.
3. Rückgabe, Umtausch, Reservierung von Eintrittskarten
3.1 Die Rückgabe von gekauften Eintrittskarten ist, vorbehaltlich nachfolgender Regelungen bei Ausfall der Veranstaltung, grundsätzlich ausgeschlossen.
3.2 Der Umtausch von gekauften Eintrittskarten ist bis drei Tage vor dem Veranstaltungstag möglich, gegen preislich gleichwertige Karten der gleichen Veranstaltung in der gleichen Spielzeit sowie unter der Voraussetzung, dass gleichwertige Karten (noch) im Verkauf sind. Es wird eine Umtauschgebühr von 2 € pro Eintrittskarte erhoben.
3.3 Reservierungen von Eintrittskarten werden zu nachfolgend aufgeführten Bedingungen angenommen. Grundsätzlich ist die Dauer der Reservierung auf sieben Tage begrenzt. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Kartenpreis eingegangen sein, andernfalls entfällt die Reservierung ab diesem Zeitpunkt. Liegt der Veranstaltungstermin innerhalb dieses Reservierungszeitraums (z. B. Reservierung am Veranstaltungstag) entfällt die Reservierung, sofern die Karte nicht bis spätestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn abgeholt und bezahlt werden sollte (Kartenbüro).
4.) Ausfall einer Veranstaltung, Programm-/Besetzungsänderungen, Abbruch
4.1 Bei Ausfall / Absage einer Veranstaltung behält sich die Stadt Bad Vilbel vor, einen Ersatztermin bzw. eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Unabhängig davon hat bei Ausfall/Absage einer Veranstaltung der/die Besucher*in Anspruch auf Erstattung des gezahlten Eintrittspreises/Kartenpreises, abzüglich der beim Kartenverkauf anfallenden Systemgebühr und deren Mehrwertsteueranteil. Die Rückzahlung erfolgt gegen Vorlage der Originaleintrittskarte. Bei Rückgabe einer im Vorverkauf eines externen überörtlichen Kartenverkaufsunternehmens erworbenen Eintrittskarte gelten für die Rückabwicklung des Kartenkaufs bei Ausfall einer Veranstaltung ausschließlich deren Verkaufsbedingungen (s. Ziff. 2). Auch in diesem Fall jedoch ist die Rückzahlung des eigentlichen Eintrittspreises, ohne zusätzliche Gebühren, gewährleistet.
4.2 Eine Programmänderung wird grundsätzlich einem Ausfall der Veranstaltung bezüglich der vorstehenden Regelungen gleichgestellt. Es sei denn, das geänderte Programm entspricht den wesentlichen inhaltlichen und künstlerischen Gesichtspunkten der ursprünglich geplanten Veranstaltung. Änderungen der Besetzung bleiben ohne Auswirkung auf das mit dem Erwerb der Eintrittskarte begründeten Rechtsverhältnis gegenüber dem/der Besucher*in.
4.3 Bei Abbruch einer laufenden Veranstaltung der Burgfestspiele ist die Stadt Bad Vilbel berechtigt, sofern zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung dargeboten wurde, eine Ersatzveranstaltung gleichen Programms für den gezahlten Kartenpreis darzubieten. Sofern dies ausgeschlossen sein sollte (Terminplanung, terminliche Begrenzung des Ensembles, Spieltechnik), wird der Kartenpreis erstattet, gemäß den vorstehenden Bedingungen. Erfolgt der Abbruch nach der Hälfte der Aufführung, steht dem/der Besucher*in, vorbehaltlich einer Regelung im Einzelfall, weder einen Anspruch auf Ersatztermin, noch auf Erstattung zu. Die vorstehenden Regelungen begründen sich insbesondere mit den besonderen örtlichen Gegebenheiten der Spielstätte (Freilichtbühne, keine komplette Überdachung im Zuschauerbereich).
4.4 Der Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises verfällt, sofern er nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab dem Termin der ausgefallenen Veranstaltung, bei der Verkaufsstelle/Vorverkaufsstelle geltend gemacht wird, bei der die Karte erworben wurde.
5.) Ermäßigung Kartenpreis
5.1 Grundsätzliche Regelungen
Die Höhe von Ermäßigungen des Eintrittskartenpreises ist der aktuellen Preisliste der Burgfestspiele zu entnehmen, sofern die Ermäßigung nicht nachfolgend fest bestimmt ist. Grundsätzlich kann für jede Eintrittskarte nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Nachweisdokumente für Ermäßigungen (Schüler-/Studenten-ausweis, Auszubildendenausweis, Schwerbehindertenausweis etc.) sind beim Kauf vorzulegen bzw. bei der Reservierung anzumelden und beim Einlass vorzulegen. Sofern das Dokument kein Lichtbild trägt, ist zusätzlich ein Lichtbildausweis der Person (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) vorzulegen.
5.2 Bestimmte Ermäßigungen
5.2.1 50 % Ermäßigung auf den Kartenpreis (Eintrittspreis ,einschließlich System -Gebühr und Mehrwertsteueranteil) erhalten Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende (BFD, FSJ, FÖJ), allesamt bis zum Abschluss des 30. Lebensjahres; darüber hinaus Schwerbehinderte ab einem Grad von 50 %, für deren Begleitperson (B im Ausweis) ist der Eintritt frei. Beim Theater für Kinder gilt für o. g. Gruppen der ermäßigte Preis. Dies gilt nicht bei Gastspielen ‚Besondere Gäste‘.
5.2.2 Inhaber der Jugendleitercard erhalten die Eintrittskarte zum ermäßigten Preis (aktuelle Preisliste). Eine weitere zusätzliche Eintrittskarte kann kostenfrei erworben werden.
5.2.3 Inhaber einer Ehrenamtskarte erhalten eine Karte pro Veranstaltung zum ermäßigten Preis.
5.2.4 Inhaber des Ignaz- oder Knax-Clubs erhalten für die Begleitung als Begleitperson beim Besuch der Veranstaltung eine Karte zum ermäßigten Preis.
5.2.5 Abonnenten der Städtischen Bühnen Frankfurt, der Staatstheater Darmstadt, Wiesbaden oder Mainz, des Stadttheaters Gießen sowie des Landestheaters Marburg erhalten eine zehnprozentige Ermäßigung auf ihre Eintrittskarte.
5.2.6 Inhaber von Tafelausweisen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB erhalten gegen Vorlage eines dieser Ausweise nach Verfügbarkeit Eintrittskarten zu 8,00 € ausschließlich in den Kategorien C und D.
5.2.7 Eintrittskarten für Abendveranstaltungen der Burgfestspiele an Sonn-, Mon- und Dienstagen sind in den Preisgruppen 1 und 2 um 5,00 € reduziert. Hiervon ausgenommen sind eingekaufte Gastspielprogramme.
6.) Gruppentarife, Theater für Kinder
6.1 Für den gleichzeitigen Erwerb von Eintrittskarten als Gruppe ab 15 Personen gilt der ermäßigte Preis pro Karte.
6.2 Kitas, Schulgruppen, Kinderhorte und Ferienspiele (Theater für Kinder) erhalten den ermäßigten Preis, die Begleitpersonen erhalten eine kostenfreie Karte derselben Preisgruppe.
6.3 Schulgruppen weiterführender Schulen erhalten Eintrittskarten für Abendveranstaltungen zu einem Preis von 8,00 € der Preisgruppen C und D.
7.) Haftung
Die Stadt Bad Vilbel haftet auf Schadenersatz für Sach- und Vermögensschäden, die ein*eine Besucher*in beim Besuch einer Veranstaltung der Burgfestspiele (Betreten des Veranstaltungsbereiches) aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch ihrer Mitarbeiter*innen oder Erfüllungsgehilfen*innen erleidet. Für Personenschäden (Körper, Gesundheit) besteht die Haftung der Stadt Bad Vilbel nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen, somit auch bei Verursachung eines Schadens durch eine Pflichtverletzung der Stadt Bad Vilbel, ihrer Mitarbeiter*innen oder Erfüllungsgehilfen*innen, der einfache Fahrlässigkeit zu Grunde liegt.
8.) Besucherplätze, Besucher*innen mit Rollstuhl
8.1 Besucher*innen stehen ausschließlich Sitzplätze zur Verfügung. Stehplätze sind bei den Veranstaltungen der Burgfestspiele nicht vorgesehen und eingerichtet. Der jeweilige Sitzplatz des*der Besuchers*in ist auf der Eintrittskarte durch Bezifferung bezeichnet, die Eintrittskarte gilt grundsätzlich für diesen Sitzplatz.
8.2 Für Besucher*innen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, steht nur eine begrenzte Anzahl von Rollstuhlplätzen zur Verfügung. Reservierung eines Rollstuhlplatzes sollte daher möglichst frühzeitig, bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungstermin, erfolgen. Eine Platzreservierung wird nur verbunden mit dem Kauf einer Eintrittskarte vorgenommen.
9.) Datenschutz, Ton und Bildaufzeichnungen
9.1 Personenbezogenen Daten von Besucher*innen, die die Stadt Bad Vilbel erhält, werden entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG) und somit vertraulich behandelt. Mitarbeiter*innen, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen, Dienstleister, Vertragspartner der Stadt Bad Vilbel, die Zugang zu personenbezogenen Daten von Besuchern*innen erhalten, sind ihrerseits zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen und somit zur Vertraulichkeit verpflichtet.
9.2 Die Stadt Bad Vilbel bzw. ihr Ticketservice nutzt und verarbeitet personenbezogene Daten von Besuchern*innen, in der Regel im automatisierten Verfahren, ausschließlich zur Begründung und Erfüllung/Abwicklung des Vertrages mit diesen und nur im hierfür erforderlichen Umfang (z. B. zur Abwicklung des Kartenverkauf und des damit verbun-denen Zahlungsverkehrs). Hierzu zählt gegebenenfalls, soweit im vorstehenden Sinne erforderlich, auch die Übermittlung solcher Daten an Dritte.
9.3 Die Stadt Bad Vilbel ist berechtigt, bei Veranstaltungen Fotoaufnahmen sowie Bildaufzeichnungen zu Dokumentations- und PR-Zwecken (Print und Online-Bereich) zu erstellen/erstellen zu lassen. Sie ist berechtigt, solche Aufzeichnungen zur Verbreitung und Veröffentlichung an Print-/Online-/Film- und Fernsehmedien zu übermitteln. Dabei erfolgte Abbildungen von Besuchern*innen sind auch ohne deren Zustimmung/Einverständnis rechtlich zulässig (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG).
10.) Besondere Vereinbarungen.
10.1 Rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Bad Vilbel und den Besuchern*innen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bad Vilbel.
10.2 Sofern eine Regelung dieser AGB aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden sollte, sollen die übrigen Regelungen hiervon unberührt rechtlich Bestand behalten. Eine unwirksame Regelung ist in diesem Fall durch eine solche zu ersetzen, die dem, was geregelt werden sollte, in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
Bad Vilbel, den 5.12.2022
Claus-Günther Kunzmann
der Burgfestspiele Bad Vilbel
Hausordnung der Stadt Bad Vilbel für Besucherinnen und Besucher der Burgfestspiele (Freilichtbühne und Theaterkeller Wasserburg / sonstige Spielorte)
Diese Hausordnung bestimmt grundsätzliche Rechte und Pflichten der Besucherinnen und Besucher der Burgfestspiele beim Einlass und während ihres Aufenthaltes bei Veranstaltungen. Die Stadt Bad Vilbel behält sich vor, für einzelne spezielle Veranstaltungen besondere und zusätzliche Regelungen für Besucherinnen und Besucher vorzugeben. Solche werden in diesem Fall durch Aushang im Einlass-und Besucherbereich mitgeteilt.
Die Stadt Bad Vilbel, vertreten durch die Veranstaltungsleitung, übt auf dem Gelände der Burgfestspiele das ihr zustehende Hausrecht aus. Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Burgfestspiele bzw. der eingesetzten Dienstleister der Stadt Bad Vilbel ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten.
1.) Einlass zur Veranstaltung
1.1. Beim Einlass, auch beim Wiedereintreten in den Veranstaltungsort (Innenhof historische Wasserburg), ist dem Einlasspersonal die gültige Eintrittskarte nebst gegebenenfalls dazugehörigen weiteren Dokumenten (Berechtigungsausweise für Ermäßigungen etc.) unaufgefordert vorzuzeigen. Besucherinnen/Besucher, die nach dem Eintreten den Veranstaltungsort wieder verlassen (z B. außenliegender Toilettenbereich), erhalten zudem eine Wiedereinlass-Karte, die beim Wiedereintritt ebenfalls vorzulegen und zurückzugeben ist. Eintrittskarte und zusätzliche Dokumente sind den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Burgfestspiele auf Verlangen auch im Zuschauerbereich vorzuzeigen.
1.2. Für den Einlass und beim Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen der Burgfestspiele sind die Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu beachten. Der Veranstaltungsbesuch von Kindern und Jugendlichen bis zum Abschluss des 13. Lebensjahres wird nur in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson gestattet.
1.3 Das Einlasspersonal ist berechtigt, Besucherinnen/Besuchern den Zutritt zu der Veranstaltung trotzgültiger Eintrittskarte zu verweigern, sofern die begründete Vermutung besteht, dass diese die Vorstellung stören oder andere Besucherinnen/Besucher belästigen (z. B. offensichtliche Alkoholisierung, aggressives Verhalten, Kundgabe von extremistischen Äußerungen jeder Art, obszöne bzw. provokative Bekleidung) . Ein Anspruch des Besuchers bzw. der Besucherin auf Erstattung des Kartenpreises besteht in diesem Falle nicht.
1.4. Zur allgemeinen Sicherheit werden beim Einlass Sicherheitskontrollen durchgeführt, aus gegebenem Anlass auch während der Veranstaltung. Die für die Stadt Bad Vilbel tätigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter/Dienstleister sind bereits bei Einlass, aber bei Auffälligkeiten auch jederzeit im Innenbereich berechtigt, Körper-und Taschenkontrollen, auch unter Einsatz technischer Hilfsmittel, durchzuführen. Taschen, mitgeführte Behältnisse, Rucksäcke etc. dürfen auf ihren Inhalt kontrolliert werden. Von den Besucherinnen/Besuchern ist auf Verlangen Einsichtnahme zu gestatten. Bei Weigerung einer solchen Kontrolle, sind Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter/Dienstleister berechtigt, den Eintritt zu verweigern, bzw. die Besucherin/den Besucher aus dem Veranstaltungsort zu verweisen. In diesen Fällen ist eine Rückzahlung des Kartenpreises ausgeschlossen. Pyrotechnische Artikel, spitze oder scharfe Gegenstände mit Verletzungsgefahr, Messer, Waffen, Wurfgeschosse, Pfefferspray, Fackeln, Glasflaschen, Laserpointer u. a. dürfen nicht in den Besucherbereich eingebracht werden, sie werden bei einer Kontrolle konfisziert und verwahrt. Nach Ende der Vorstellung können die Gegenstände bei den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Burgfestspiele abgeholt werden.
1.5. Nach Vorstellungsbeginn, auch nach Verlassen während der Vorstellung, werden Besucherinnen/Besucher aus Sicherheitsgründen und im Interesse der Künstlerinnen/Künstler und anderer Besucherinnen/Besucher grundsätzlich erst zu einer Veranstaltungspause und ohne Anspruch auf dengelösten Kartenplatz eingelassen. Wenn die Situation es zulässt, zudem in Ausnahmefällen, können Besucherinnen/Besucher auch außerhalb einer Pause zu einem, nach Beurteilung des Einlasspersonals, geeigneten Zeitpunkt, auch nach Vorstellungsbeginn eingelassen werden. Diese Ausnahmeregelung kann insbesondere bei Veranstaltungen ohne Pausenunterbrechung umgesetzt werden. In diesen Fällen können andere als die Kartenplätze zugewiesen werden.
1.6. Eine Garderobe ist bei den Veranstaltungen der Burgfestspiele nicht eingerichtet.
2.) Durchführung der Veranstaltung, Besucherverhalten
2.1. Grundsätzlich sind Besucherinnen/Besucher gehalten, sperrige Gegenstände (Kinderwagen, -räder, Rollatoren, Motorradhelme, Rollkoffer, Rucksäcke) nicht in den Zuschauerbereich einzubringen. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Burgfestspiele sorgen auf Anfrage diesbezüglich für eine ordnungsgemäße Verwahrung während der Vorstellung.
2.2. Das Mitbringen und das Verzehren von Speisen und Getränken im Zuschauerbereich ist nicht gestattet. Es ist für Besucherinnen/Besucher ebenfalls nicht gestattet, während der Vorstellung ihren Sitzplatz zu verlassen, um an den im Besucherbereich befindlichen Verkaufsständen Getränke oder Speisen zu erwerben. Hierfür ist ausschließlich der Zeitraum vor und nach der Veranstaltung bzw. in den Pausen vorgesehen.
2.3. Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich untersagt. Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale geben können, dürfen nur in ausgeschaltetem Zustand eingebracht werden. (Ausnahme gilt für Gäste, die die Hörunterstützung mit der App MobileConnect nutzen.)
2.4. Besucherinnen/Besucher können der Vorstellung/Veranstaltung verwiesen werden, sofern sie diese stören, andere Besucherinnen/Besucher stören/belästigen oder in sonstiger Weise nachhaltig, trotz Aufforderung, gegen Pflichten aus ihrem Vertragsverhältnis mit der Stadt Bad Vilbel über die Veranstaltung verstoßen (AGB, Hausordnung).
2.5. Die Burgfestspiele werden auf einer Freilichtbühne aufgeführt. Besucher-Sitzplätze sind nur teilweise überdacht. Den Besucherinnen/Besuchern auf nicht überdachten Sitzplätzen kann bei Regen kostenlos ein einfacher Regenschutz zur Verfügung gestellt werden, ein Anspruch darauf ist nicht begründet. Schutzkleidung (Cape, Mützen, Decken) können gegebenenfalls am Infostand vor der Veranstaltung oder in der Pause käuflich erworben werden. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist nicht gestattet.
2.6 . Während der Veranstaltung ist das Rauchen im gesamten Innenbereich der historischen Wasserburg nicht gestattet. Außerhalb der Veranstaltung ist das Rauchen im Gastronomiebereich zulässig (hinterer Bereich des Innenhofes sowie oberer Terrassenbereich). Keine Einschränkungen gelten diesbezüglich für den gesamten Außenbereich der historischen Wasserburg.
2.7. Stehplätze sind bei den Burgfestspielen nicht eingerichtet/vorgesehen. Besucherinnen/Besucher haben ihren Sitzplatz, bezeichnet auf der Eintrittskarte, einzunehmen. Ein eigenmächtiger Sitzplatzwechsel ist untersagt. Die Einnahme eines Sitzplatzes ohne hierfür gültige Eintrittskarte kann zu einem Verweis aus der Vorstellung führen, ohne Ersatzanspruch auf den Kartenpreis. Gleiches gilt, sofern Personen mit Rollstuhl einen nicht für sie vorgesehenen bzw. reservierten Platz einnehmen.
2.8. Sämtliche Treppen und Zugänge in der historischen Wasserburg, so auch im Besucherbereich, sind Fluchtwege. Daher sind sie uneingeschränkt freizuhalten. Das Betreten der Bühne, des hinteren Bühnenbereiches (Kulissen) und der Garderoben ist für Besucherinnen/Besucheruntersagt. Das Aufsuchen des Theaterkellers ist nur Besucherinnen/Besuchern gestattet, die ohne die Hilfestellung anderer Personen Treppensteigen können.
2.9. Bild-und Tonaufnahmen durch Besucherinnen/Besuchern von der Vorstellung (z. B. mittels Mobiltelefon) sind bereits aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Diese Untersagung begründet sich darüber hinaus mit der Rücksichtnahme auf mitwirkende Künstlerinnen/Künstler sowie andere Besucherinnen/Besucher. Bei Zuwiderhandlung sind die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter/Dienstleister der Burgfestspiele berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte einzuziehen, die Löschung der Aufnahmen zu fordern und erst nach Beendigung der Veranstaltung an den/die betreffenden Besucher*in wieder auszuhändigen oder stattdessen diesen/diese der Veranstaltung/Vorstellung zu verweisen.
3.) Besondere Hinweise
3.1. Der Zugang zum Kartenbüro sowie in die Burg ist ebenerdig. Handbügel und Handlauf erleichtern den Aufgang bis zur höchsten Reihe der Zuschauertribüne. Gehhilfen und Rollatoren werden von den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Burgfestspiele während der Vorstellung verwahrt. Eine behindertengerechte Toilette (mit Euro-Schlüssel) steht zur Verfügung.
3.2. An der Einfahrt zur Burg (Friedberger Straße/Klaus-Havenstein-Weg) werden während der Spielzeit der Burgfestspiele zwei Behindertenparkplätze ausgewiesen.
3.3. Während der Veranstaltung steht ein WLAN-basiertes System für barrierefreies Hören zur individuellen Hörunterstützung über ein besuchereigenes Smartphone mit eigenen Kopfhörern zur Verfügung.
4.) Besondere Maßgaben und Regelungen während der Covid-19-Pandemie
Besucherinnen/Besucher der Burgfestspiele sind grundsätzlich gehalten, während dieser Pandemie die allgemein veröffentlichten Abstandsregelungen, Hygieneregelungen und Vorgaben zu Atemschutzmasken (sog. AHA-Regeln) beim Betreten des Veranstaltungsortes (Festspielgeländes) und während des Aufenthaltes einzuhalten.
Der Besuch von Veranstaltungen der Burgfestspiele während dieser Pandemie ist nur unter strikter Einhaltung der nachfolgenden Verhaltensregelungen und Maßgaben gestattet. Wir sind veranlasst darauf hinzuweisen, dass bei Nichteinhaltung Hausverweis erfolgen muss, um die Gefährdung anderer Besucherinnen/Besuchern zu vermeiden.
4.1. Soweit dies ggf. durch behördliche Auflagen vorgegeben werden sollte, sind wir als Veranstalter verpflichtet, eine Besucherliste zu führen, damit evtl. Infektionsketten nachverfolgt werden können. In diesem Falle ist die Besucherin/der Besucher verpflichtet, beim Kauf der Eintrittskarte Namen, Anschrift und Telefonverbindung sowie ggfls. E-Mail-Adresse anzugeben. Werden Eintrittskarten für andere Personen erworben, sind (auch)deren vorbezeichnete Daten anzugeben.
4.2. Besucherinnen/Besucher mit Erkältungssymptomen, erhöhter Temperatur oder Störung des Geruchs-/Geschmackssinns sind dringend gehalten, von einem Besuch der Veranstaltung abzusehen. Werden solche Symptome festgestellt, sind die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Burgfestspiele berechtigt, die betreffende Besucherin/den betreffenden Besucher zum Schutz anderer von der Veranstaltung auszuschließen.
4.3. Auf dem gesamten Festspielgelände der Burgfestspiele (Innenbereich Wasserburg, Außenbereich einschließlich Grünflächen, Zugangswege, Toilettenbereich etc.) gilt die Verpflichtung eine Maske (Mund-und Nasenschutz) zu tragen. Diese Verpflichtung kann gegebenenfalls im Zuschauerbereich und/oder Gastronomiebereich während der Veranstaltung entfallen, was sodann entsprechend kommuniziert wird (Mitteilung Eingangsbereich, Durchsage, Aushang).
4.4. An den Eingängen zum Veranstaltungsort sind Spender mit Desinfektionsmitteln angebracht, deren Nutzung verpflichtend ist.
4.5. Besucherinnen/Besucher sind grundsätzlich gehalten, einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen zu wahren/einzuhalten, ausgenommen Angehörige des eigenen Hausstandes. Um diese Abstandsregelung zu gewährleisten, wurden im Zuschauerraum die Stuhlreihen großzügig angeordnet. Dies führt zu einem eingeschränkten Service bei der Buchung von Eintrittskarten über das Internet. Auf diesem Wege sind Sitzplätze stets paarweise anwählbar.
Einzelplätze, oder eine ungerade Anzahl von Sitzplätzen, sind telefonisch oder direkt beim Kartenbüro zu buchen. Sofern sich diese Vorgaben im Verlauf des Vorverkaufs ändern sollten (Änderung Pandemiesituation/behördliche Auflagen), können Anpassung der Aufteilung und/oder der Anzahl der Bestuhlung, somit Änderungen innerhalb des Bestuhlungsplanes, erfolgen.
4.6. Der Zutritt zum Kartenbüro/der Abendkasse ist gegebenenfalls auf eine bestimmte Personenzahl beschränkt, was in diesem Falle angezeigt wird. Sofern sich Personen-stau/Personenschlangen im Einlassbereich oder bei der Einnahme der Sitzplätze bilden sollten, ist es Vorgabe, einen Mindestabstand von 1,5 m zu den jeweils anderen Personen einzuhalten.
4.7. Weitere konkrete Regelungen für Besucherinnen/Besucher bleiben vorbehalten; in Erfüllung behördlicher Auflagen im Rahmen der Pandemie oder aufgrund medizinischer/epidemiologischer Erkenntnisse. Aktuelle Informationen werden gegebenenfalls vor Ort durch die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter/Dienstleister der Burgfestspiele bzw. durch Aushang zusätzlich mitgeteilt.
Bad Vilbel, den 25. Mai 2021
Claus-Günther Kunzmann
Intendant